Wahl der Betreuungseinrichtung

Welche Einrichtung ist die richtige für Ihr Kind?

Bei der Entscheidung für eine passende Betreuungseinrichtung kommt es zunächst darauf an, welche am Wohnort vorhanden sind und welche Betreuungsart Ihnen am meisten zusagt.

 

Folgende Überlegungen spielen darüber hinaus eine Rolle:

  • Sie müssen mit Ihrem Kind mehrmals in der Woche ins Hämophilie-Zentrum bzw. zum Kinderarzt fahren, um es spritzen zu lassen. Es ist also wichtig, dass die Betreuungsmöglichkeit – wenn möglich – verkehrsgünstig liegt.
  • Sie werden zumindest in der Anfangszeit eventuell häufiger angerufen und müssen Ihr Kind abholen, weil es sich verletzt hat oder Unsicherheiten bestehen. Der Betreuungsplatz sollte also in der Nähe zum dem Ort sein, an dem Sie sich tagsüber aufhalten (Wohnung, Arbeitsplatz).
  • Eventuell sind auch Geschwisterkinder in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Dann ist es natürlich einfacher, die Kinder gemeinsam betreuen zu lassen.

Für Kinder ab drei Jahren gibt es – natürlich in Abhängigkeit vom Wohnort – eine vielfältige Auswahl an Betreuungsangeboten. Trotz der chronischen Erkrankung Ihres Kindes sind spezielle Einrichtungen mit kleinen Gruppen und besonders ausgebildeten Erziehern nicht unbedingt besser. Der Regelkindergarten um die Ecke kann im Alltag praktischer sein als der Montessori-Kindergarten am anderen Ende der Stadt. Zudem lernt Ihr Kind im nahegelegenen Kindergarten viele in der Nachbarschaft lebende Gleichaltrige kennen. Werden Freundschaften geschlossen, sind Besuche unkomplizierter als bei größeren Entfernungen.

Bedenken Sie außerdem, dass Ihr Kind später vermutlich die Ihrem Wohnort zugeteilte Grundschule besucht. Im Kindergarten in der Nähe kann Ihr Kind also seine späteren Mitschüler kennenlernen. 

    Für alle Kinder in Deutschland gelten die gleichen Gesetze. Auch Kinder mit einer Behinderung und chronisch kranke Kinder haben also selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 2013 haben sogar alle Kinder ab drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

    > Genaueres zu rechtlichen Hintergründen erfahren Sie im Kapitel „Sozialrechtliches“.

    Unfälle in öffentlichen Betreuungseinrichtungen sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt und werden wie Arbeitsunfälle behandelt. Betreuer – egal ob in öffentlichen oder privaten Einrichtungen – müssen also nicht haften, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

    Es kann sehr entlastend sein, wenn Eltern dies erklären, weil Erzieher gelegentlich die Sorge äußern, sie könnten im Falle eines Unfalls in die Pflicht genommen werden. Genaueres zum Thema Haftung finden Sie ebenfalls im Kapitel „Sozialrechtliches“.

    Schwere Verletzungen treten in Krabbelgruppe und Kindergarten zum Glück nur selten auf. Sollte es aber durch einen heftigen Sturz oder Stoß dazu kommen, muss außer den Eltern sofort der Notarzt verständigt und der Notfallausweis sowie das Medikament bereitgehalten werden. Beides muss in der Einrichtung vorhanden sein. Der Notarzt kann dann sofort den Faktor spritzen und weitere Maßnahmen einleiten. Außerdem sollten Sie oder die Erzieher immer das Hämophilie-Zentrum verständigen.

    Ausführliche Informationen zum Verhalten bei Blutungen finden Sie im Kapitel „Richtig handeln bei Blutungen“. Darin finden Sie auch einen Notfallplan, den Sie zuhause aufhängen und den Betreuern Ihrer Krabbelgruppe oder Ihrer Kita an die Hand geben können. Sie können aber auch Ihren Arzt im Hämophilie-Zentrum nach Merkblättern fragen.

    Krabbelstube

    Kindergarten